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BETRIEBLICHE SUCHTPRÄVENTION

10% aller Arbeitnehmer*innen konsumieren auf problematische Weise Suchtmittel - entweder bereits abhängig oder auf dem Weg in eine psychische und physische Abhängigkeit. Die durch das Suchtverhalten bzw. die Suchtmittel bedingten Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen der Betroffenen, beeinflussen betriebliche Abläufe negativ und verursachen erhebliche Kosten. Die gesetzlich geforderte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stellt Vorgesetzte, Mitarbeitervertretungen und Kolleg*innen vor diverse Fragen.

Informiert wird über

  • unterschiedliche Suchtformen und deren jeweilige Besonderheiten

  • die Vermittlung suchttherapeutischer und juristischer Hilfen

  • allgemeine Vorgehensweisen bei Suchtkrankheit.

Diese und viele andere Fragen können im Seminar geklärt und Handlungsstrategien entwickelt werden.

Zielgruppe

Personalverantwortliche, Betriebsräte*innen, Mitarbeiter*innen

Betriebliche Suchtprävention: Service
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