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Betriebliche Suchtprävention

Suchtprävention

10 % aller Arbeitnehmer*innen konsumieren auf problematische Weise Suchmittel - entweder bereits abhängig oder auf dem Weg in eine psychische und physische Abhängigkeit. Die durch das Suchtverhalten bzw. die Suchtmittel bedingten Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen der Betroffenen, beeinflussen betriebliche Abläufe negativ und verursachen erhebliche Kosten. Die gesetzlich geforderte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stellt Vorgesetzte, Mitarbeitervertretungen und Kolleg*innen vor diverse Fragen.

Informiert wird über:

- Suchtformen und deren Besonderheiten

- allgemeine Vorgehensweisen bei Suchtkrankheit

- Vermittlung therapeutischer und juristischer Hilfen

Diese und andere Fragen können geklärt und Handlungsstrategien entwickelt werden.

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