Betriebliche Suchtprävention
Suchtprävention
10 % aller Arbeitnehmer*innen konsumieren auf problematische Weise Suchmittel - entweder bereits abhängig oder auf dem Weg in eine psychische und physische Abhängigkeit. Die durch das Suchtverhalten bzw. die Suchtmittel bedingten Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen der Betroffenen, beeinflussen betriebliche Abläufe negativ und verursachen erhebliche Kosten. Die gesetzlich geforderte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stellt Vorgesetzte, Mitarbeitervertretungen und Kolleg*innen vor diverse Fragen.
Informiert wird über:
- Suchtformen und deren Besonderheiten
- allgemeine Vorgehensweisen bei Suchtkrankheit
- Vermittlung therapeutischer und juristischer Hilfen
Diese und andere Fragen können geklärt und Handlungsstrategien entwickelt werden.